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Zur
Kenntnisnahme:
Aufsichtspflicht - Die
Aufsichtspflicht des FC Neuhadern (Trainer, Betreuer, etc.) beläuft sich nur auf
die für die jeweiligen Mannschaften ausgeschriebenen
Trainingszeiten. Für die
Punktspiele/Auswärtsspiele gilt folgende Regelung die Aufsichtspflicht des
Vereins (Trainer, Betreuer, etc.) beginnt mit dem uhrzeitmäßig vereinbarten
Treffpunkt am Vereinsgelände und endet mit der Rückkehr zum Vereinsgelände. Es
besteht keine Aufsichtspflicht des Vereins außerhalb dieser vereinbarten Zeiten.
Bei gemeinsamen Veranstaltungen und Feiern mit
Kindern/Jugendlichen und Erziehungsberechtigten obliegt die Aufsichtspflicht den
Erziehungsberechtigten.
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